Handwerker-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz
Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche
- Definition
- Handwerker-Glossar — Sammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Handwerker in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
- Einträge:
- 10
- Sprache:
- Schweizer Hochdeutsch
- Stand:
- Mai 2026
- Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
- Schweizer Vertragstyp, in dem der Unternehmer ein Werk schuldet und der Besteller eine Vergütung zahlt. Gesetzliche Grundlage für nahezu alle Handwerkeraufträge.
- SIA 118
- Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten — die in der Schweiz meistverwendete Norm für Bauverträge. Regelt Werkvertrag, Abnahme und Mängelrechte.
- Mängelrüge
- Schriftliche Beanstandung von Werkmängeln durch den Besteller. Nach SIA 118 Frist von 2 Jahren ab Abnahme; verdeckte Mängel bis zu 5 Jahre.
- Garantierückbehalt
- Vom Besteller einbehaltener Teil der Schlusszahlung (typisch 5–10 %) als Sicherheit für Mängelbehebung. Üblich für 2 Jahre nach Abnahme.
- Solidarhaftung
- Bei Subunternehmerketten haftet der Erstunternehmer für Lohnzahlungen der Subunternehmer. In der Schweiz seit 2013 für ausländische Subunternehmer verbindlich.
- SIA-Normen
- Normenwerk des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. SIA 118 regelt allgemeine Vertragsbedingungen für Bauarbeiten, SIA 380/1 den winterlichen Wärmeschutz von Gebäuden.
- Suva
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
- QR-Rechnung
- Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
- Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
- Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
- Offerte
- Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.
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